Allgemeine Geschäftsbedingungen
MÜLLER-LICHT INTERNATIONAL GMBH, Goebelstr. 61/63, 28865 Lilienthal, Germany
Allgemeines:
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.
Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
Preise:
Die Preise unseres Katalogs sind Kalkulationspreise in Euro und verstehen sich unfrei, ab Lager Lilienthal, exkl. Verpackung. Preisänderungen während der Laufzeit unseres Katalogs / unserer Preisliste bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung.
Lieferung:
Der Mindestauftragswert beträgt 200 Euro netto. Bis 250 Euro Auftragswert erfolgt die Lieferung unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, ab 250 Euro Auftragswert frei Haus, ausgenommen Insellieferungen, Auslandszustellungen sowie Sonderversendungen als Expressgut, Luftfracht, Schnellpaket, o.ä. Unter diesem Betrag ist die MÜLLER-LICHT International GmbH berechtigt ein zusätzliches Entgelt für Mehraufwand von 25 Euro zu berechnen. Nachlieferungen mit Restwert unter dem Mindestbestellwert werden aufgelöst oder nach Absprache mit Folgeaufträgen ausgeliefert, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen jeweils auch bei unseren Vorlieferanten sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als acht Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden.
Zahlung:
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils dato Faktura, zahlbar, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluss bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadenersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten.
Rückgaben:
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferungen berechnen wir für die Aufarbeitung der Retour eine Kostenbeteiligung. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsbestätigungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Gewährleistung:
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften
- Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von fünf Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware; sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadenersatzansprüche jedweder Art einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
- Sonderbestellungen: Waren, welche von uns nicht katalogmäßig angeboten werden, gelten als Sonderbestellungen. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.
Eigentumsvorbehalt:
- Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
- Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
- Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
Anwendbares Recht:
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile Bremen, Deutschland.
Datenverarbeitung:
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung intern verarbeitet und ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen gespeichert und genutzt.
Lilienthal, den 13.08.2018